Informationstechnische*r Assistent*in (FHR)
Ein Beruf mit Zukunft:
Die dreijährige Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife. Wer die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin” bzw. “Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent“ zu führen.
Der Berufsabschluss eröffnet Schüler*innen Perspektiven
für zukünftig attraktive und qualifizierte Arbeitsplätze,
für gute berufliche Entwicklungschancen,
für ein informationstechnisches Studium an einer Fachhochschule.
Eingangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Vermittelt werden...
Informationstechnische Kompetenzen der
Softwareanwendung,
Anwendungsentwicklung,
Netzwerktechnik,
Systemkonfiguration,
Hardwareentwicklung
in den Fächern des fachlichen Schwerpunktes.
GO!
Das Projekt „GO!“ (Gründungsoffensive NRW) – ein Unterrichtskonzept zur Erzeugung einer ganzheitlichen, gesamtverantwortlichen Denkweise in allen unternehmerischen Entscheidungsbereichen – ist integrativer Bestandteil des Unterrichts.
Die Schüler*innen erfahren im Rahmen projektartiger Unterrichtseinheiten den Umgang mit Methoden von Zeit- und Projektmanagement und Teamarbeit an praktischen Projekten mit z. T. externen Partnern.
Betriebspraktikum
Acht Wochen in einem Fachbetrieb der Informationstechnik zu Beginn der Stufe 13. Die hier geknüpften Kontakte zur praktischen Arbeitswelt können der Einstieg in das Berufsleben sein.
Zur Beratung steht Ihnen Michael Knaebe gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.
Die Bezirksregierung Münster stellt auf ihrer Website ein Informationsvideo über das Thema Vollzeitschulische Bildungsgänge zum Erwerb der FHR zur Verfügung.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat oder über schüler-online. Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Anmeldeformular (zu finden unter Downloads — Anmeldung am BKO — Anmeldung für Vollzeitbildungsgänge)
Nachweis der Fachoberschulreife* bzw. Halbjahreszeugnis Ihrer aktuellen Schule
Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild (* kann ggf. nachgereicht werden)
Kopie Ihres Personalausweises
Michael Knaebe (Bildungsgangleitung)
02363 378-0
Dennis Rüther (Abteilungsleitung)
02363 378-0
Voraussetzung
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Dauer
3 Schuljahre
Zusatzqualifikationen
Berufsabschluss "Staatlich geprüfte*r Informationstechnische*r Assistent*in"
Abschlussprüfung
FHR Abschlussprüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch, zusätzliche Prüfung für den Berufsabschluss in berufsbildenden Fächern
Schulabschluss
Fachhochschulreife (FHR)
Besonderheiten
Praktikum von 8 Wochen in der Oberstufe

