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Informationstechnische Assistentinnen / Informationstechnische Assistenten

Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin / Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent und Fachhochschulreife

Sie haben die Fachoberschulreife erreicht und möchten eine Ausbildung nach Landesrecht und die Fachhochschulreife erhalten.

Ein Beruf mit Zukunft:

Die dreijährige Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife. Wer die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin/" bzw. "Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent“ zu führen.

Der Berufsabschluss eröffnet Schülerinnen und Schülern Perspektiven

  • für zukünftig attraktive und qualifizierte Arbeitsplätze,
  • für gute berufliche Entwicklungschancen,
  • für ein informationstechnisches Studium an einer Fachhochschule.

Eingangsvoraussetzungen:

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Vermittelt werden:

Informationstechnische Kompetenzen der

  • Softwareanwendung,
  • Anwendungsentwicklung,
  • Netzwerktechnik,
  • Systemkonfiguration,
  • Hardwareentwicklung

in den Fächern des fachlichen Schwerpunktes.

Das Projekt „GO!“ (Gründungsoffensive NRW) – ein Unterrichtskonzept zur Erzeugung einer ganzheitlichen, gesamtverantwortlichen Denkweise in allen unternehmerischen Entscheidungsbereichen – ist integrativer Bestandteil des Unterrichts.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Rahmen projektartiger Unterrichtseinheiten den Umgang mit Methoden von Zeit- und Projektmanagement und Teamarbeit an praktischen Projekten mit z. T. externen Partnern.

Betriebspraktikum:

Acht Wochen in einem Fachbetrieb der Informationstechnik zu Beginn der Stufe 13. Die hier geknüpften Kontakte zur praktischen Arbeitswelt können der Einstieg in das Berufsleben sein.