Sie haben die Fachoberschulreife erreicht und möchten erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife erhalten.
Ziel des BildungsgangesDer Bildungsgang „Höhere Handelsschule“ ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Damit Schülerinnen und Schüler aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft teilnehmen können, hat das Berufskolleg Ostvest für den Bildungsgang „Höhere Handelsschule“ drei Schwerpunkte herausgearbeitet.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die Informationsgesellschaft vorbereitet werden. Das BKO bietet einen intensiven Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechniken an. In einem Modellunternehmen im Fach Informationswirtschaft lernen Schülerinnen und Schüler an einem dv-gestützten, vernetzten und mit professioneller Anwendersoftware ausgestatteten Arbeitsplatz die Theorie umzusetzen.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen Berufsorientierung durch die Teilnahme an Praktika im Inland und/oder Ausland, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen in Projektarbeit erhalten.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Förderung interkultureller und sprachlicher Kompetenz auf Europa und die Welt vorbereitet werden. Das BKO (Berufskolleg Ostvest) bietet verstärkt Englisch und Spanisch oder Französisch an.
Um die im Berufskolleg Ostvest gesetzten Schwerpunkte zu erreichen, werden Stützunterricht zur Behebung von Leistungs- schwächen sowie Wahlkurse eingerichtet, die Zusatzqualifikationen fördern und zertifizieren. Zudem wird selbstgesteuertes Lernen durch das - im Stundenplan integrierte - Selbstlernzentrum initiiert.
AufnahmevoraussetzungDie Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des Bildungsgangs „Höhere Handelsschule“ setzt den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) voraus.
BerechtigungSchülerinnen und Schüler, die die Abschlußprüfung bestanden haben, erwerben den schulischen Teil der Fachhochschulreife und „erweiterte berufliche Kenntnisse“. Die Fachhochschulreife, d. h. die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule, wird zuerkannt, wenn die Schülerin/der Schüler den Nachweis eines einschlägigen halbjährigen Praktikums oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit erbringt. Das halbjährige Praktikum wird teilweise in der Schulzeit absolviert und von der Schule bescheinigt.








